Die NORM zur kommunalen Zinssteuerung
Ergänzend zu den HGB-rechtlichen Bestimmungen erarbeitete der Bundesverband nun erstmals eine NORM, die die Belange der kommunalen Zinssteuerung berücksichtigt und die Bedeutung der Derivate in Form der Standardsicherungsinstrumente wieder in das „richtige Licht“ rückt: Als flexible Sicherungsinstrumente zur Absicherung von Risiken in den Darlehens- bzw. Anlageportfolios der öffentlichen Hand.
Insbesondere in Zeiten extrem niedriger oder gar negativer Zinsen und damit verbundener, hoher Zinsänderungsrisiken ist eine qualifizierte Zinssteuerung unverzichtbar.
Bis in das Jahr 2009 war die Anwendung, Bewertung und die Bilanzierung von Derivaten gesetzlich abschließend nicht geregelt.
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das im Mai 2009 in Kraft trat, wurde erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Bilanzierung und Bewertung von Sicherungsgeschäften geschaffen.
Mit Anwendung der NORM können Anwender und Öffentlichkeit darauf vertrauen, dass die Zinssteuerung ordnungsgemäß funktioniert und zum gewünschten Sicherungserfolg führt.
Die vom Bundesverband öffentlicher Zinssteuerung e.V. erarbeitete Norm zur Zinssteuerung wird fortlaufend auf Ihre Aktualität überprüft. Das umfangreiche Know-how aus zahlreichen kommunalen Prüfungen fließt dabei in die Normungsarbeit mit ein.
Die aktuelle Version der NORM zu kommunalen Zinssteuerung können Sie hier downloaden:
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